Leistungen

Hier finden Sie einen ausge­wähl­ten Über­blick über unsere Leistungen:

Immobilien

Für uns ist es Routine, für Sie ein beson­deres Ereignis: der Erwerb oder die Ver­äußerung einer Immo­bilie. Wir sind uns dessen bewusst und nehmen uns des­halb die Zeit, die es braucht, um Ihre Fragen zu beant­worten – vor, während und nach der Beur­kun­dung. Außer­dem kümmern wir uns um eine rei­bungs­lose Ab­wick­lung des Vertrages.

Ebenso stehen wir für alle anderen Beur­kun­dungen im Immo­bilien­bereich zur Ver­fügung. Dabei reicht das Leistungs­spektrum von Grund­pfand­rechten über Dienst­bar­keiten bis zu Erb­bau­rechts­verträgen, Teilungs­erklä­rungen und Bauträgerverträgen.

Testament & Erbschaft

Die deutliche Mehrheit verstirbt ohne Testa­ment. Viele ver­lassen sich auf die gesetz­lichen Rege­lungen. Dies kann in bestimm­ten Fällen aus­reichend sein. In den heutigen Zeiten, in denen die Formen des Zusam­men­lebens vielfach vom gesetz­lichen Leit­bild ab­weichen, kann es aber uner­wünschte Folgen haben; denn das Gesetz bietet nur einen nicht an die indi­vi­duellen Bedürf­nisse ange­passten Standard.

Wer sein Testament selbst zu Papier bringt, geht erheb­liche Risiken ein: Gut gemeint heißt noch lange nicht gut for­mu­liert. Unklare oder fehler­hafte Formu­lierungen können zu Streitig­keiten unter den Hinter­blie­benen führen. Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche rechts­sicher zu formulieren.

Das notarielle Testament und der Erb­vertrag machen außer­dem in den meisten Fällen einen Erb­schein über­flüssig; das spart den Erben Zeit und Kosten. Insbe­son­dere wenn Immo­bilien ver­erbt werden, ist am Ende ein nota­rielles Testa­ment häufig gün­stiger als ein privatschriftliches.

Wir führen mit Ihnen ein ausführ­liches Bera­tungs­gespräch durch und fertigen an­schließend einen Ent­wurf nach Ihren Wün­schen. Ebenso unter­stützen wir Sie mit der Beur­kun­dung von Erbscheinsanträgen.

Verschenken

Zur Vermeidung des Anfallens von Erbschaft­steuern, aber auch aus anderen Grün­den kann es sinnvoll sein, Ver­mögens­gegen­stände zu Leb­zeiten zu über­tragen. Hier erar­beiten wir – gerne bei Bedarf im Zusammen­wirken mit Ihren steuerlichen Beratern – sinnvolle Gestaltungen.

Familienrechtliche Gestaltungen

Handfeste Gründe können einen Ehevertrag zu einem Mittel der Vorsorge machen: Ist etwa ein Unternehmen bei einem Ehegatten vorhanden, gibt es ggf. Immobilien oder andere bedeutende Vermögensgegenstände. Soll deren Wertzuwachs nicht in den gesetzlichen Zugewinnausgleich fallen, empfiehlt sich eine ehevertragliche Regelung. Diese kann ebenfalls helfen, im Scheidungsfall Streit zu vermeiden.

Eine Scheidungsvereinbarung kann kostengünstig die familiären Umstände regeln und gleichzeitig in respektvollem Umgang miteinander die ehelichen vermögensrechtlichen Verbindungen auflösen.

Wir führen mit Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch durch und fertigen einen Entwurf nach Ihren Wünschen, den Sie in aller Ruhe – auch gemeinsam mit ihrem anwaltlichen Berater – prüfen können.

General- & Vorsorgevollmachten

Wird eine Person geschäftsunfähig, kann sie keine Entscheidungen hinsichtlich ihrer medizinischen Behandlung oder ihrer vermögensrechtlichen Angelegenheiten treffen. In diesen Fällen bestellt das Betreuungsgericht in der Regel einen Betreuer, der den Betreuten vertritt. Eine gerichtlich angeordnete Betreuung kann vermieden werden, indem eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt wird. Die Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, alle Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln. Wegen der weitreichenden Befugnisse des Bevollmächtigten darf eine General- und Vorsorgevollmacht nur einer Person erteilt werden, die das uneingeschränkte Vertrauen des Vollmachtgebers genießt.

Für die Beurkundung von General- und Vorsorgevollmachten stehen wir Ihnen zur Verfügung. Während der Beurkundung werden die Inhalte der General- und Vorsorgevollmacht und ihre Verwendung umfassend erläutert.

Unternehmer

Jedem Unternehmer stellt sich die Frage, in welcher Rechtsform das Unternehmen geführt werden soll. Wir erläutern Ihnen die zivilrechtlichen Eigenheiten der unterschiedlichen Rechtsformen. Insbesondere bei Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Wir setzen den Gesellschaftsvertrag auf und bereiten die Anmeldungen für das Handelsregister vor.

Nach der Gründung können Satzungsänderungen oder Anmeldungen zum Handelsregister erforderlich werden. Ferner können Gesellschaftsanteile verkauft werden. Auch hier bereiten wir alle relevanten Urkunden vor. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Registergericht und überwachen den Vollzug der Urkunden im Register. Wir betreuen und beraten Sie gerne in allen unternehmerischen Belangen.

Vereine

In Vereinsangelegenheiten sind von Zeit zu Zeit Anmeldungen beim Amtsgericht – Vereinsregister – einzureichen. Die Unterschrift unter der Anmeldung muss öffentlich beglaubigt werden. Für die öffentliche Beglaubigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nach öffentlicher Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist die Anmeldung samt Anlagen beim Amtsgericht einzureichen.

Vordrucke für die zu unterzeichnenden Dokumente können auf der Webseite des zuständigen Amtsgerichts heruntergeladen werden. Den ausgefüllten Vordruck bringen Sie zum Termin für die Unterschriftsbeglaubigung mit. Achten Sie bitte darauf, dass stets der Vorstand in vertretungsberechtigter Anzahl zum Termin erscheint. Weitere Informationen zur Anmeldung können Sie in der Regel der Webseite des zuständigen Amtsgerichts entnehmen.