Leistungen
Hier finden Sie einen ausgewählten Überblick über unsere Leistungen:
- Immobilien
- Testament & Erbschaft
- Verschenken
- Familienrechtliche Gestaltungen
- General- & Vorsorgevollmachten
- Unternehmer
- Vereine
Immobilien
Für uns ist es Routine, für Sie ein besonderes Ereignis: der Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie. Wir sind uns dessen bewusst und nehmen uns deshalb die Zeit, die es braucht, um Ihre Fragen zu beantworten – vor, während und nach der Beurkundung. Außerdem kümmern wir uns um eine reibungslose Abwicklung des Vertrages.
Ebenso stehen wir für alle anderen Beurkundungen im Immobilienbereich zur Verfügung. Dabei reicht das Leistungsspektrum von Grundpfandrechten über Dienstbarkeiten bis zu Erbbaurechtsverträgen, Teilungserklärungen und Bauträgerverträgen.
Testament & Erbschaft
Die deutliche Mehrheit verstirbt ohne Testament. Viele verlassen sich auf die gesetzlichen Regelungen. Dies kann in bestimmten Fällen ausreichend sein. In den heutigen Zeiten, in denen die Formen des Zusammenlebens vielfach vom gesetzlichen Leitbild abweichen, kann es aber unerwünschte Folgen haben; denn das Gesetz bietet nur einen nicht an die individuellen Bedürfnisse angepassten Standard.
Wer sein Testament selbst zu Papier bringt, geht erhebliche Risiken ein: Gut gemeint heißt noch lange nicht gut formuliert. Unklare oder fehlerhafte Formulierungen können zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen führen. Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche rechtssicher zu formulieren.
Das notarielle Testament und der Erbvertrag machen außerdem in den meisten Fällen einen Erbschein überflüssig; das spart den Erben Zeit und Kosten. Insbesondere wenn Immobilien vererbt werden, ist am Ende ein notarielles Testament häufig günstiger als ein privatschriftliches.
Wir führen mit Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch durch und fertigen anschließend einen Entwurf nach Ihren Wünschen. Ebenso unterstützen wir Sie mit der Beurkundung von Erbscheinsanträgen.
Verschenken
Zur Vermeidung des Anfallens von Erbschaftsteuern, aber auch aus anderen Gründen kann es sinnvoll sein, Vermögensgegenstände zu Lebzeiten zu übertragen. Hier erarbeiten wir – gerne bei Bedarf im Zusammenwirken mit Ihren steuerlichen Beratern – sinnvolle Gestaltungen.
Familienrechtliche Gestaltungen
Handfeste Gründe können einen Ehevertrag zu einem Mittel der Vorsorge machen: Ist etwa ein Unternehmen bei einem Ehegatten vorhanden, gibt es ggf. Immobilien oder andere bedeutende Vermögensgegenstände. Soll deren Wertzuwachs nicht in den gesetzlichen Zugewinnausgleich fallen, empfiehlt sich eine ehevertragliche Regelung. Diese kann ebenfalls helfen, im Scheidungsfall Streit zu vermeiden.
Eine Scheidungsvereinbarung kann kostengünstig die familiären Umstände regeln und gleichzeitig in respektvollem Umgang miteinander die ehelichen vermögensrechtlichen Verbindungen auflösen.
Wir führen mit Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch durch und fertigen einen Entwurf nach Ihren Wünschen, den Sie in aller Ruhe – auch gemeinsam mit ihrem anwaltlichen Berater – prüfen können.
General- & Vorsorgevollmachten
Wird eine Person geschäftsunfähig, kann sie keine Entscheidungen hinsichtlich ihrer medizinischen Behandlung oder ihrer vermögensrechtlichen Angelegenheiten treffen. In diesen Fällen bestellt das Betreuungsgericht in der Regel einen Betreuer, der den Betreuten vertritt. Eine gerichtlich angeordnete Betreuung kann vermieden werden, indem eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt wird. Die Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, alle Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln. Wegen der weitreichenden Befugnisse des Bevollmächtigten darf eine General- und Vorsorgevollmacht nur einer Person erteilt werden, die das uneingeschränkte Vertrauen des Vollmachtgebers genießt.
Für die Beurkundung von General- und Vorsorgevollmachten stehen wir Ihnen zur Verfügung. Während der Beurkundung werden die Inhalte der General- und Vorsorgevollmacht und ihre Verwendung umfassend erläutert.
Unternehmer
Jedem Unternehmer stellt sich die Frage, in welcher Rechtsform das Unternehmen geführt werden soll. Wir erläutern Ihnen die zivilrechtlichen Eigenheiten der unterschiedlichen Rechtsformen. Insbesondere bei Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Wir setzen den Gesellschaftsvertrag auf und bereiten die Anmeldungen für das Handelsregister vor.
Nach der Gründung können Satzungsänderungen oder Anmeldungen zum Handelsregister erforderlich werden. Ferner können Gesellschaftsanteile verkauft werden. Auch hier bereiten wir alle relevanten Urkunden vor. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Registergericht und überwachen den Vollzug der Urkunden im Register. Wir betreuen und beraten Sie gerne in allen unternehmerischen Belangen.
Vereine
In Vereinsangelegenheiten sind von Zeit zu Zeit Anmeldungen beim Amtsgericht – Vereinsregister – einzureichen. Die Unterschrift unter der Anmeldung muss öffentlich beglaubigt werden. Für die öffentliche Beglaubigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nach öffentlicher Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist die Anmeldung samt Anlagen beim Amtsgericht einzureichen.
Vordrucke für die zu unterzeichnenden Dokumente können auf der Webseite des zuständigen Amtsgerichts heruntergeladen werden. Den ausgefüllten Vordruck bringen Sie zum Termin für die Unterschriftsbeglaubigung mit. Achten Sie bitte darauf, dass stets der Vorstand in vertretungsberechtigter Anzahl zum Termin erscheint. Weitere Informationen zur Anmeldung können Sie in der Regel der Webseite des zuständigen Amtsgerichts entnehmen.